Sprechstunde der EurA AG
Rückwirkende Förderung von Forschung und Entwicklung Seit 1. Januar 2020 gilt das Forschungszulagengesetz für Unternehmen jeder Größe in Deutschland, vom Startup bis Großunternehmen. Mit dem neuen Förderinstrument können Unternehmen für 2020 eine RÜCKWIRKENDE Förderung von bis zu einer Million Euro erhalten, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren. Voraussetzung ist, dass die Leistungen ab 2020 […]